Diese Geschäftsbedingungen meines Restaurants das Gutenberg gelten für Tischreservierungen die während der Öffnungszeiten (Di – Fr. 11:30 Uhr – 15:00 Uhr I Sa: 10:00 Uhr – 23:00 Uhr) bzw. Küchenzeiten (Di – Fr. 12:00 Uhr – 14:30 Uhr I Sa: 10:00 Uhr – 21:30 Uhr) Speisen und Getränke verzehren möchten.
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags sollen in Textform erfolgen. Diese Regelung dient lediglich der Beweissicherung und lässt die Wirksamkeit formloser Individualabreden unberührt. Die Beweislast für das Bestehen einer Individualabrede trägt derjenige, der sich darauf beruft.
Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen oder Ihre Reservierung rechtzeitig zu stornieren (Verpflichtung zur Rücksichtnahme). Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis (Reservierungsvertrag) begründet.
Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen nehmen wir Ihre Stornierung ausschließlich per E-Mail unter entgegen.
Eine Gebühr fällt nicht an, wenn Sie unverschuldet daran gehindert waren, zu erscheinen oder rechtzeitig abzusagen. Ein fehlendes Verschulden liegt insbesondere vor, wenn:
Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. 1.3.1 Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir eine angemessene pauschalierte Entschädigung (Stornierungsgebühr) verlangen. Die Stornierungsgebühr beträgt je angemeldetem Gast 25,00 Euro. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint. Die Stornierungsgebühr von 25,00 Euro für angemeldete und nicht erschienene Gäste erachten wir als durchschnittliche, angemessene und branchenübliche Schadenpauschale für das Vorhalten von Personal, das Vorbereiten von Speisen und Getränken und den entgangenen Gewinn. Wir bitten um Verständnis dafür.
Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir diese Aufwendungen zusätzlich ab. Wir erteilen Ihnen darüber eine Abrechnung und legen Ihnen auf Anfrage Nachweise darüber vor.
Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der Stornierungsgebühr (1.4) vorgesehen. Eine wesentliche Abweichung liegt in der Regel vor, wenn der tatsächliche Schaden um mindestens 10 % niedriger ist als die Pauschale. In diesem Fall wird die Gebühr entsprechend reduziert oder entfällt ganz.
Verspätetes Eintreffen im Gutenberg von bis zu 20 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keine Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig (Tel.: +49 721 985 1516). Bei unverschuldeter Verspätung gilt 1.3.2 entsprechend.
Sofern uns gemäß 1.4 ein Anspruch auf Stornierungsgebühren oder ein Anspruch auf Ersatz zusätzliche Aufwendungen gemäß 1.5. zusteht, erhalten Sie von uns eine Rechnung über diesen Betrag. Die Rechnung wird mit Erhalt sofort zur Zahlung fällig. Der Schuldnerverzug richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, §§ 286 ff. BGB.